Übersicht Anhänger-klassen
Fahren mitAnhänger
Grundsätzlich darf jeder mit der Fahrerlaubnis-Klasse B mit einem Anhänger fahren.
ES GELTEN FOLGENDE BEDINGUNGEN:
- Die zulässige Gesamtmasse darf nicht höher als 3,5 t als Gespann (PKW + Anhänger) betragen
(Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter F1 = max. 3,5 t.) - Oder der Anhänger hat eine zulässige Gesamtmasse von/bis 750 kg
(Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter F1)
Erst, wenn eine der Bedingungen 1 oder 2 (siehe Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 – unter F1) nicht erfüllt werden, muss man sich aus rechtlichen Gründen entscheiden, wie man seine Fahrerlaubnis erweitert – B96 oder BE:
Klasse BE
„schwere Last“
Zum Ziehen von schweren Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3,5 t bzw. einer zulässigen Gesamtmasse von max. 7,0 t als Gespann.
Erwerb durch praktische Prüfung, keine Theorie.
Klasse B96
„mittelschwere last“
Zum Ziehen von mittelschweren Anhängern bei einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 4,25 t als Gespann (Zugfahrzeug + Anhänger).
Erwerb ohne Prüfung durch Nachweis bei der Fahrschule.