Führerschein klasse B

Die freiheitauf 4 Rädern

Klasse B

inkl. AM (Roller bis 45 km/h)
und L (kl. Trecker bis 40 km/h)

Für die meisten jungen Menschen ist der Pkw-Führerschein ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit. Die Fahrerlaubnis für Pkw wird offiziell als Klasse B bezeichnet.

Das Mindestalter für diese Klasse beträgt 18 Jahre. Du kannst allerdings schon ein halbes Jahr vorher mit der Fahrschul-Ausbildung anfangen.

Seit einiger Zeit gibt es auch die Möglichkeit, ab einem Alter von 17 Jahren das Beleitete Fahren also Klasse B als BF17 zu machen. Damit können ebenfalls Fahrzeuge der Klasse B gesteuert werden. Es muss lediglich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eine in der Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson (z.B. Elternteil) mitfahren. Die Inhalte von Unterricht und Prüfung sind identisch.

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Der Führersschein für alle, die ab 18 Jahren selbst mit dem Auto unterwegs sein wollen – und zwar auf dem Fahrersitz. 

Bist du erst 17? Dann kannst du mit begleitetem Fahren starten.

Unterricht

THEORIE:
12x 90 min. Grundstoff,
2x 90 min, spezifische Inhalte zur Klasse B.

PRAXIS:
Übungsfahrstunden nach Bedarf,
5x 45 min. Bundes-/Landstraße,
4x 45 min. Autobahn,
3x 45 min. Nachtfahrt

Prüfung

THEORIE:
Dir werden 30 Mulitiple-Choice-Fragen gestellt, max. 10 Fehlerpunkte darfst du dir erlauben. 

Die Prüfung der Klasse B schließt den theoretischen Teil der Anhängerausbildung mit ein.

PRAXIS:
Die Prüfung enthält die Sicherheitskontrolle, die korrekte Fahrzeugeinstellung, eine Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaft sowie drei Grundfahr-Aufgaben wie Einparken, Gefahrenbremsung o.ä. 

Dauer der Fahrprüfung ca. 55 min.

Zulassung

Nach Betsehen der Prüfung dürfen Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kg sowie nicht mehr als 8 Sitzplätzen plus Fahrer im Straßenverkehr gefahren werden.

Der Führerschein der Klasse B schließt automatisch die Klasse AM (Roller bis 45 km/h) und Klasse L (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Leistung von max. 40 km/h mit Anhänger mit max. 25 km/h) mit ein.

Klasse B

FAQ

Nein, du erhälst zu dem PKW-Führerschein folgende Klassen:

  • AM (Roller, Mopeds und Mofas)
  • L (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Leistung von max. 40 km/h mit Anhänger mit max. 25 km/h)

Mit dem Führerschein der Klasse B darfst du sowohl Fahrzeuge mit Schaltgetriebe als auch Automatikfahrzeuge fahren.

Ja, mit einem Pkw-Führerschein darfst du auch Gespanne mit Anhänger fahren. Allerdings gilt es dabei einige Faktoren zu beachten:

Mit dem Führerschein der Klasse B ist auch das Fahren eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg erlaubt. Auch das Mitführen eines Anhängers über 750 kg zulässiger Gesamtmasse ist erlaubt – jedoch nur, wenn die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg in der Kombination (Pkw + Anhänger) nicht überschritten werden.

Für schwerere Anhänger wird ein Anhängerführerschein der Klasse BE oder B96 benötigt.

Ja, Du kannst jeder Zeit Deinen Führerschein um weitere Fahrerlaubnis-Klassen erweitern.

Bei der Klasse B gibt es drei „Klassen“, die besonders zu erwähnen sind, da sie keine gesonderte Prüfung beim TÜV Nord erfordern, die Prüfung nehmen in dem Fall wir Fahrlerer ab. Es handelt sich somit weniger um eigene Fahrzeugklassen, vielmehr um Schlüsselzahlen, die im Führerschein als erwiterete Zulassungen eingetragen werden können.

Mit der Schlüsselzahl B96 erhältst du die Möglichkeit, Fahrzeugkombination mit der zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 t. zu fahren. Mit der Schlüsselzahl B196 darfst du zusätzlich Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren. Die Schlüsselzahl B197 erlaubt dir das Fahren eines Schaltfahrzeugs, auch wenn du die Führerscheinprüfung mit einem Automatikfahrzeug absolviert hast.

Das Mindestalter für die Klasse B beträgt 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17).
(Du kannst dich jedoch bereits 6 Monate vor Erreichen des Monats zum Führerschein anmelden und beginnen, die Fahrerlaubnis wird jedoch frühestens nach Erreichen des Mindestalters erteilt.)

Nachdem du alle 14 Theorie-Pflichstunden besucht hast, kannst du die theoretische Prüfung vor dem TÜV Nord ablegen (max. 3 Monate vor deinem jeweiligen Mindestalter 17/18 Jahre).

Nach der bestandenen theoretischen Prüfung kannst du deine praktische Fahrprüfung vor dem TÜV-Prüfer ablegen. Das ist maximal einen Monat vor Erreichen deines Mindestalters möglich. Alle Sonderfahrten müssen bis dahin von dir absolviert sein. Dein Fahrlehrer entscheidet, wann du fit für die praktische Prüfung bist und erstellt gemeinsam mit dir einen Fahrplan, damit du die praktische Prüfung auf Anhieb bestehst.

Prüfungsängste? Sprich uns an – wir unterstützen dich!

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird der Führerschein „auf Probe“ erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren hat ein Fehlverhalten neben Bußgeld und Punkten besondere Folgen, wie z.B. die Verlängerung der Probezeit oder ein Aufbauseminar. Sofern du vor dem Führerschein der Klasse B bereits einen Motorradführerschein absolviert hast, wird diese Zeit als Probezeit mit angerechnet.