Führerschein klasse B196

Die Klassen-Erweiterung

Klasse B196

Upgrade der Klasse B auf A1-Niveau
Motorrad-Spaß - ohne Prüfung

Wer bereits im Besitz des „normalen“ Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B ist und nun auch mit nur zwei statt vier Rädern unterwegs sein möchte und wem dabei die kleinen Maschinen völlig ausreichen, der sollte sich zum Erweiterung B196 anmelden.

Und das Schöne dabei: Du brauchst dafür keine Prüfung absolvieren!
Dir reichen ein paar Pflichtstunden Theorie und Praxis, ein spezielles Training zu allen Grundfahraufgaben und zum Handling des Fahrzeugs, etwas Technik, 2 Sonderfahrten und dann noch die Überprüfungsfahrt mit – ich schwöre – der härtesten Prüferin im Landkreis!

Mit Vorerfahrung, Wille und guter Körperbeherrschung, gibt es zwar körperliches Aua nach den ersten Fahrstunden, aber das Leuchten in den Augen wird bei allen zu sehen sein!

Worauf wartest Du noch? Melde Dich jetzt bei uns an!

Der schnelle und einfache Weg zum Motorradführerschein.

Ideal für Gelegenheitsfahrer!

Unterricht

THEORIE:
4x 90 Minuten spezifischer Unterricht für Zweiräder.

PRAXIS:
10x 45 min. Fahrstunden, davon
mind. 1x 45 min. Autobahn,
mind. 1x 45 min. Landstraße,
außerdem Schulung im Stadtgebiet und Gundaufgaben der Klasse A1

Der Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.

Prüfung

THEORIE:
Ist in der Theorieprüfung der Klasse B bereits enthalten, keine Zusatzprüfung.

PRAXIS:
Keine gesonderte Prüfung. Wir stellen dir nach Teilnahme an unserer Schulung und einer anschließenden 45-minütigen Überprüfungsfahrt mit unserer Fahrlererin ein Zertifikat aus, mit dem du die Schlüsselzahl B196 in deinem Führerschein eintragen lassen kannst.

Zulassung

Nach Eintragung der Schlüsselzahl B196 im Führerschein dürfen Leichtkrafträder mit bis zu 125 ccm und 11 kW Motorleistung sowie Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 ccm gefahren werden.

Klasse B196

FAQ

Inhaber der Klasse B196 können mit ihrem Führerschein einen Pkw der Klasse B fahren sowie zusätzlich:

Leichtkrafträder: Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kW/kg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-jährige entfällt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.

Das Mindestalter für die Klasse B196 beträgt 25 Jahre.

Der Vorbesitz der Klasse B sowie mindestens 5 Jahre Fahrpraxis sind erforderlich. Außerdem solltest du Respekt vor dem Fahren auf zwei Rädern haben!

Für die Berechtigung der Schlüsselzahl B196 auf deinem Führerschein musst du keine Prüfung absolvieren – es genügt die Teilnahme an unserer Schulung sowie die Überprüfungsfahrt mit unseren Fahrlehrern.

Nein, die erweiterte Zulassung im Rahmen der B196 ist eine reine Freigabe der deutschen Gesetzgebung.

Du kannst jeder Zeit Deinen Führerschein um weitere Führerschein-Klassen erweitern.

Die Eintragung der Schlüsselzahl B196 ist jedoch nicht direkt gleichzusetzen mit der Fahrerlaubnis der Klasse A1. Mit der Berechtigung von B196 ist auch keine Erweiterung auf die Klasse A2 möglich > hierfür ist die Klasse A1 erforderlich.