Führerschein klasse B78
fahren mitautomatik
Klasse B78
Deine Führerscheinausbildung
ohne zu schalten
Du möchtest endlich selber Autofahren hast aber keine Lust, das Schalten zu erlernen? Oder hast du Angast davor (die könnten wir dir natürlich nehmen!)? Dann ist der Führerschein der Klasse B78 die Lösung für Dich!
Der Führerschein der Klasse B78 unterscheidet sich inhaltlich nicht von der Ausbildung der Klasse B. Der Theorieteil ist zu 100% identisch und auch der praktische Teil läuft gleich – mit dem einzigen Unterschied, dass du keinen Wagen mit einem manuellen Schaltgetriebe, sondern ausschließlich mit einem unserer modernen Automatikfahrzeuge fährst.
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B78 darfst du dann im Prinzip alles fahren, was auch mit der Klasse B erlaubt ist – jedoch mit der Einschränkung auf das Getriebe: Das Fahrzeug muss eines mit Automatikgetriebe sein. Ein Schaltwagen darfst Du mit der Schlüsselzahl 78 nicht fahren! (Hierfür sind die Klasse B197 oder Klasse B die bessere Wahl.)
Du willst Automatik fahren? Dann melde dich jetzt bei uns an!
Wer genau weiß, dass er niemals mit einem Schaltwagen fahren will oder muss, kann die Prüfung auf einem Automatikwagen absolvieren.
Auch für Personen mit körperlichen Einschränkungen kann der B78 die Lösung zur Fahrerlaubnis sein. Die Entscheidung, ob man ein Fahrzeug führen darf, wird vom Straßenverkehrsamt bzw. einem von dir beauftragten Gutachter getroffen.
Unterricht
THEORIE:
12x 90 min. Grundstoff,
2x 90 min, spezifische Inhalte zur Klasse B.
PRAXIS:
Übungsfahrstunden nach Bedarf,
5x 45 min. Bundes-/Landstraße,
4x 45 min. Autobahn,
3x 45 min. Nachtfahrt
Prüfung
THEORIE:
Dir werden 30 Mulitiple-Choice-Fragen gestellt, max. 10 Fehlerpunkte darfst du dir erlauben.
Die Prüfung der Klasse B schließt den theoretischen Teil der Anhängerausbildung mit ein.
PRAXIS:
Die Prüfung enthält die Sicherheitskontrolle, die korrekte Fahrzeugeinstellung, eine Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaft sowie drei Grundfahr-Aufgaben wie Einparken, Gefahrenbremsung o.ä. Die Fahrprüfung erfolgt auf einem Automatikfahrzeug.
Dauer der Fahrprüfung ca. 55 min.
Zulassung
Nach Betsehen der Prüfung dürfen Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kg sowie nicht mehr als 8 Sitzplätzen plus Fahrer im Straßenverkehr gefahren werden.
Keine Freigabe für Schaltgetriebe.
Der Führerschein der Klasse B78 schließt automatisch die Klasse AM (Roller bis 45 km/h) und Klasse L ((land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Leistung von max. 40 km/h mit Anhänger mit max. 25 km/h) mit ein.
Klasse B78
FAQ
Nein, du erhälst zu dem PKW-Führerschein folgende Klassen:
- AM (Roller, Mopeds und Mofas)
- L (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Leistung von max. 40 km/h mit Anhänger mit max. 25 km/h)
Mit dem Führerschein der Klasse B78 darfst du ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren.
Ja, mit einem Pkw-Führerschein darfst du auch Gespanne mit Anhänger fahren. Allerdings gilt es dabei einige Faktoren zu beachten:
Mit dem Führerschein der Klasse B ist auch das Fahren eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg erlaubt. Auch das Mitführen eines Anhängers über 750 kg zulässiger Gesamtmasse ist erlaubt – jedoch nur, wenn die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg in der Kombination (Pkw + Anhänger) nicht überschritten werden.
Für schwerere Anhänger wird ein Anhängerführerschein der Klasse BE oder B96 benötigt.
Ja, du kannst jederzeit deinen Führerschein um weitere Führerschein-Klassen erweitern.
Die Klasse B197 könnte beispielsweise für dich interessant sein, wenn du zu einem späteren Zeitpunkt eine Zulässigkeit für das Fahren von Schaltwagen erhalten möchtest. Hierfür ist nichtmal eine Zusatzprüfung erforderlich!
Es gelten die gleichen Regulaieren wie bei der Klasse B:
Das Mindestalter für die Klasse B beträgt 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17).
(Du kannst dich jedoch bereits 6 Monate vor Erreichen des Monats zum Führerschein anmelden und beginnen, die Fahrerlaubnis wird jedoch frühestens nach Erreichen des Mindestalters erteilt.)
Nachdem du alle 14 Theorie-Pflichstunden besucht hast, kannst du die theoretische Prüfung vor dem TÜV Nord ablegen. Diese Prüfung kannst du maximal drei Monate vor Erreichen des Mindestalters absolvieren.
Nach der bestandenen theoretischen Prüfung kannst du deine praktische Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug vor dem TÜV-Prüfer ablegen. Das ist maximal einen Monat vor Erreichen deines Mindestalters möglich. Vorab müssen alle Sonderfahrten von dir absolviert sein. Dein Fahrlehrer entscheidet, wann du fit für die praktische Prüfung bist und erstellt gemeinsam mit dir einen Fahrplan, damit du die praktische Prüfung auf Anhieb bestehst.
Prüfungsängste? Sprich uns an – wir unterstützen dich!
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird der Führerschein „auf Probe“ erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren hat ein Fehlverhalten neben Bußgeld und Punkten besondere Folgen, wie z.B. die Verlängerung der Probezeit oder ein Aufbauseminar. Sofern du vor dem Führerschein der Klasse B bereits einen Motorradführerschein absolviert hast, wird diese Probezeit auf den Führerschein der Klasse B angerechnet.