Führerschein klasse T

Die freiheitauf 4 Rädern

Klasse T

inkl. AM (Roller bis 45 km/h)
und L (kl. Trecker bis 40 km/h)

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h (ab 18 Jahren) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Du kannst schon ein halbes Jahr vor dem Mindestalter mit der Fahrschul-Ausbildung anfangen.

Worauf wartest du noch? Melde dich jetzt bei uns an!

Mindestalter: 16 Jahre für bbH 40 km/h bzw. 18 Jahre für bbH 60 km/h

Geltungsdauer: keine Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet: Klasse AM + L

Unterricht

THEORIE:
12x 90 min. Grundstoff oder 6x 90 min. Grundstoff bei Erweiterung,

6x 90 min, spezifische Inhalte zur Klasse T.

PRAXIS:
Übungsfahrstunden nach Bedarf

Prüfung

THEORIE:
Dir werden 30 Mulitiple-Choice-Fragen (20 Grundstoff und 10 spezifische Fragen Klasse T) gestellt, max. 10 Fehlerpunkte darfst du dir erlauben. Bei einer Erweiterung werden dir 20 Multipile-Choice-Fragen (10 Grundstoff und 10 spezifische Fragen Klasse T) gestellt, hier darfst du nur 6 Fehlerpunkte haben.

PRAXIS:
Die Prüfung enthält die Abfahrtskontrolle/Technik, die korrekte Fahrzeugeinstellung, eine Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaft sowie drei Grundfahr-Aufgaben + Verbinden oder Trennen.

Dauer der Fahrprüfung ca. 70 min.

Zulassung

Nach Bestehen der Prüfung dürfen Traktoren oder Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h (bis 18. Lebensjahr nur mit 40 km/h) oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 40 km/h (jeweils auch mit Anhängern) bewegt werden.

Der Führerschein der Klasse T schließt automatisch die Klasse AM (Roller bis 45 km/h) und Klasse L (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Leistung von max. 40 km/h mit Anhänger mit max. 25 km/h) mit ein.

Klasse T

FAQ

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h (bis 18. Lebensjahr nur mit 40 km/h) und selbstfahrende
Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche
Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

  • AM (Roller, Mopeds und Mofas)
  • L (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Leistung von max. 40 km/h mit Anhänger mit max. 25 km/h)

Zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke auch mit Anhänger.

Ja, Du kannst jeder Zeit Deinen Führerschein um weitere Fahrerlaubnis-Klassen erweitern.

Das Mindestalter für die Klasse T beträgt 16 Jahre für bbH 40 km/h bzw. 18 Jahre für bbH 60/h.
(Du kannst dich bereits 6 Monate vor Erreichen des Monats zum Führerschein anmelden und beginnen, die Fahrerlaubnis wird jedoch frühestens nach Erreichen des Mindestalters erteilt.)

Nachdem du alle 18 Theorie-Pflichstunden besucht hast, kannst du die theoretische Prüfung vor dem TÜV Nord ablegen (max. 3 Monate vor deinem jeweiligen Mindestalter).

Nach der bestandenen theoretischen Prüfung kannst du deine praktische Fahrprüfung vor dem TÜV-Prüfer ablegen. Das ist maximal einen Monat vor Erreichen deines Mindestalters möglich.  Dein Fahrlehrer entscheidet, wann du fit für die praktische Prüfung bist und erstellt gemeinsam mit dir einen Fahrplan, damit du die praktische Prüfung auf Anhieb bestehst.

Prüfungsängste? Sprich uns an – wir unterstützen dich!

Für die Führerscheinklasse T (Traktoren und landwirtschaftliche Zugmaschinen) gilt in Deutschland keine Probezeit. Wenn sie die Klasse T als erste oder einzige Fahrerlaubnis erwerben, musst du keine  zweijährige Bewährungszeit durchlaufen.