Führerschein klasse L

Die freiheitauf 4 Rädern

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke
eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus
diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Das Mindestalter für diese Klasse beträgt 16 Jahre. Du kannst allerdings schon ein halbes Jahr vorher mit der Fahrschul-Ausbildung anfangen.

 

Worauf wartest du noch? Melde dich jetzt bei uns an!

Mindestalter: 16 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: KEINE

Unterricht

THEORIE:
12x 90 min. Grundstoff,
2x 90 min, spezifische Inhalte zur Klasse L.

PRAXIS:
Übungsfahrstunden nach Bedarf

Prüfung

THEORIE:
Dir werden 30 Mulitiple-Choice-Fragen gestellt, max. 10 Fehlerpunkte darfst du dir erlauben. 

 

PRAXIS:
Keine

Zulassung

Was darf gefahren werden:

  • Zugmaschinen bis max. 40 km/h bbH (bauartigbedingte Höchstgeschwindigkeit)
  • Anhänger hinter diesen Zugmaschinen dürfen jedoch nur mit max. 25 km/h geführt werden
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen oder Stapler bis max. 25 km/h

WICHTIG: die Fahrzeuge müssen zwingend für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und entsprechend eingesetzt werden

Klasse L

FAQ

Nein, PKW darfst du nicht fahren. 

Du darfst folgendes Fahren: 

  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Leistung von max. 40 km/h mit Anhänger mit max. 25 km/h

land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Leistung von max. 40 km/h mit Anhänger mit max. 25 km/h

Ja, Du kannst jeder Zeit Deinen Führerschein um weitere Fahrerlaubnis-Klassen erweitern.

Das Mindestalter für die Klasse L beträgt 16 Jahre.

(Du kannst dich jedoch bereits 6 Monate vor Erreichen des Monats zum Führerschein anmelden und beginnen, die Fahrerlaubnis wird jedoch frühestens nach Erreichen des Mindestalters erteilt.)

Nachdem du alle 14 Theorie-Pflichstunden besucht hast, kannst du die theoretische Prüfung vor dem TÜV Nord ablegen (max. 3 Monate vor deinem jeweiligen Mindestalter).

Nach der bestandenen theoretischen Prüfung entscheidet dein Fahrlehrer, wann du fit für den Straßenverkehr bist und erstellt gemeinsam mit dir einen Fahrplan, damit du gut und sicher fahren kannst.

Prüfungsängste? Sprich uns an – wir unterstützen dich!