Führerscheinklasse AM
der Einstiegmit 2 Rädern
Klasse AM
Der Roller-Führerschein
Bei dem Führerschein der Klasse AM handelt es sich um den klassischen Rollerführerschein. Mit ihm darfst du bereits mit 15 Jahren unterwegs sein und die Freiheit auf zwei Rädern genießen. Endlich unabhängig von den Eltern sein und die Freizeit so gestalten, wie es einem selbst gefällt. Ohne Bus zur Schule, mal eben zur Freundin im Nachbardorf … das klingt verlockend.
Im Gegensatz zum großen Bruder, dem Motorrad, bist du hier aber noch in einem gemächlichen Tempo unterwegs. Dein Roller darf eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben. Der Roller ist also das perfekte Einstiegsfahrzeug in die Welt der Zweiräder.
Mit der Führerscheinklasse AM können zwei, drei aber auch vierrädrige Fahrzeuge geführt werden. Dabei muss die Höchstgeschwindigkeit zumindest auf 45 km/h gedrosselt sein, die Maschine darf eine Nutzleistung von 4 kW nicht überschreiten, bei herkömmlichen Verbrennungsmotoren ist die Leistung auf 50 ccm begrenzt. Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von maximal 4 kW haben. Das Fahrzeug darf, ohne Batterie, allerhöchstens 270 kg auf die Waage bringen. Ein Beispiel für ein zweirädriges Kraftrad wäre ein Roller, Mokick oder Moped. Alternativ vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.
Worauf wartest du noch? Melde dich jetzt bei uns an!
Unterricht
THEORIE:
12x 90 min. Grundstoff
mind. 2x 90 min. Zweirad-Zusatzstoff
PRAXIS:
Übungsstunden nach Bedarf, keine Sonderfahrten nötig
Prüfung
THEORIE:
Die Theorie-Prüfung ist vor den praktsichen Fahrstunde zu absolvieren.
Dir werden 30 Mulitiple-Choice-Fragen gestellt, Du hast ca. 45 Minuten zur Bearbeitung Zeit.
PRAXIS:
Wenn dein Fahrlehrer dir sagt, dass du Prüfungsreif bist, werden wir dir einen Prüfungsplatz bestellen. Sowie wir diesen bekommen, teilen wir dir diesen mit.
Zulassung
Es dürfen zwei, drei aber auch vierrädrige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h gefahren werden.
Führerscheinklasse AM
FAQ
Den direkten Erwerb der Führerscheinklasse AM kannst du bereits mit 15 Jahren bekommen.
Es dürfen zwei, drei aber auch vierrädrige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h gefahren werden.
Laut Gesetzgeber muss jeder Fahrschüler folgende 14 Pflichtstunden ablegen:
- 12x Grundstoff
- mind. 2x Zweirad-Zusatzstoff
Nein, beim der Klasse AM gibt es keine Probezeit.
Der nachfolgende Führerschein, z.B. PKW oder A1, wird dann eine Probezeit für dich haben.
Wir freuen uns auf dich! Du kannst uns anrufen, eine Mail schreiben, über das Kontaktformular schreiben oder einfach zu den Öffnungszeiten in die Fahrschule kommen.
